UKW - Sprechfunkzeugnis BINNEN (UBI)

Die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erfordert wegen der
vollkommen unterschiedlichen Betriebs- und Sprechfunkverfahren
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im See- und Binnenschifffahrtsfunk eine zusätzliche Qualifikation.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) 
berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk, erlaubt aber
nicht die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem

GMDSS im Bereich des Seefunks.

                                                                                                 

Nächster Kurs:         

28. und 29.1.2012                 Prüfung: 26.2.2012      

  Dahmenhofweg 16, Xanten-Vynen

jeweils von 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr

Der Grundkurs am ersten Tag gilt für UBI, SRC und LRC. Der 2. Tag ist für UBI. Ein zusätzlicher Praxisabend wird in Absprache (dienstags oder mittwochs) während der Woche durchgeführt. Ein Abend vor der Prüfung wird zusätzlich angeboten. Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr in Duisburg für Funkbetriebszeugnisse durchgeführt und besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Es wird nach dem neuen Multiple-Choice Verfahren geprüft.

Für die Prüfung wird verlangt:

  • Bedienen einer Schiffsfunkstelle mit UKW-Funkanlage
  • Abwicklung von Not-, Dringlichkeits- Sicherheitsverkehr am Gerät, in deutscher Sprache
  • allgemeine Verkehrsabwicklung am Gerät, unter Anwendung der Buchstabiertafel

 

Mindestalter 15 Jahre

Bei der Kombination UBI/SRC verbilligt sich die Kursgebühr um 20,00 € (=190,00 €)

Zu der Prüfungsgebühr werden die Fahrtkosten der Prüfer und eine eventuelle Raumgebühr per Umlage erhoben.

Kursgebühr

85,00 €

Prüfungsgebühr

74,91 €

Prüfungsgebühr UBI/SRC

151,11 €