Pyrotechnische Zusatzprüfung

Fachkundenachweis

Kurstermine:              

Nächste Kurse: 09.09.2010 um 19 Uhr 

                         12.11.2010 um 19 Uhr     

Ort:                  Xanten-Vynen, Dahmenhofweg 16

Nahezu alle seegängigen Yachten sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber) – und ganz wenige auch mit einer Signalpistole vom Kaliber 4. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist die Verfügungsgewalt über Signalraketen nur gestattet, wenn der Schiffsführer einen Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzt. Dieser Fachkundenachweis wird auch als kleiner Pyroschein bezeichnet.

Der Fachkundenachweis wird in Form einer kleinen Karte ohne Foto ausgestellt.

Voraussetzungen für den Fachkundenachweis

16 Jahre
Sportbootführerschein Binnen, -See oder SKS 
Keine fachlichen Voraussetzungen

Der 'kleine Pyroschein' geht jeden Wassersportler in Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt – auf Charteryachten ist dies sogar vorgeschrieben – und das wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch seinen Fachkundenachweis vorlegen. Ist die Yacht mit einer Signalpistole ausgestattet, so muss der Schiffsführer auch die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom Vercharterer bei der Übergabe der Yacht ausgehändigt wird. Darüber hinaus schreibt das Waffenrecht eine ordnungsgemäße Lagerung vor. An Bord im Hafen muss die Signalwaffe in einem mindestens vier Millimeter starken Stahlblech-Behältnis lagern, das im Schiffskörper verankert und mechanisch oder elektronisch durch ein Schwenkriegelschloss verriegelt ist. Auch die Munition muss verschlossen werden. Wer eine Signalwaffe nicht ordnungsgemäß lagert oder den passenden Pyroschein oder die Waffenbesitzkarte nicht vorlegen kann, verstößt gegen das Waffen- oder Sprengstoffrecht und muss mit den entsprechenden Folgen rechnen.

Achtung!

Seit Saison 2009 sind vermehrt Kontrollen durch die Ordnungsbehörde im See- und Küstenbereich durchgeführt worden. Das erstmalige Fehlen eines Fachkundenachweises des Skippers  führt zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit 150,00 € belegt wurde. (wie beim Fehlen des Funkzeugnisses!)

 

Sachkundenachweis (großer Pyroschein)

Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den großen Pyroschein besitzen, den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht. Befreit davon sind Charterer, wenn sie die Signalpistole nur den Anweisungen des Vercharterers entsprechend einsetzen. Signalpistolen können nicht nur zur Alarmierung und Verteidigung eingesetzt werden, sie sind manchmal auch mit einem Leinenwurfgerät ausgestattet, um unter schwierigen Verhältnissen eine Leinenverbindung herstellen zu können. Dieser Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (großer Pyroschein) kann derzeit nicht erworben werden.

Video über die Signalmittel: http://www.comet-pyro.de/Videos.aspx

 

Kursgebühr (ca. 2 Stunden) incl. Materialien

 30,00 €

Prüfungsgebühr (bei einer Prüfung des Prüfungsausschusses Rhein-Ruhr zu SBF-Binnen oder SKS)

 18,00 €