Pyrotechnische Zusatzprüfung
Fachkundenachweis
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Nächste Kurse: 09.09.2010 um 19 Uhr 12.11.2010 um 19 Uhr |
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Der Fachkundenachweis wird in Form einer kleinen Karte ohne Foto ausgestellt. Voraussetzungen für den Fachkundenachweis16 Jahre Der 'kleine Pyroschein' geht jeden Wassersportler in Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt – auf Charteryachten ist dies sogar vorgeschrieben – und das wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch seinen Fachkundenachweis vorlegen. Ist die Yacht mit einer Signalpistole ausgestattet, so muss der Schiffsführer auch die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom Vercharterer bei der Übergabe der Yacht ausgehändigt wird. Darüber hinaus schreibt das Waffenrecht eine ordnungsgemäße Lagerung vor. An Bord im Hafen muss die Signalwaffe in einem mindestens vier Millimeter starken Stahlblech-Behältnis lagern, das im Schiffskörper verankert und mechanisch oder elektronisch durch ein Schwenkriegelschloss verriegelt ist. Auch die Munition muss verschlossen werden. Wer eine Signalwaffe nicht ordnungsgemäß lagert oder den passenden Pyroschein oder die Waffenbesitzkarte nicht vorlegen kann, verstößt gegen das Waffen- oder Sprengstoffrecht und muss mit den entsprechenden Folgen rechnen. Achtung! Seit Saison 2009 sind vermehrt Kontrollen durch die Ordnungsbehörde im See- und Küstenbereich durchgeführt worden. Das erstmalige Fehlen eines Fachkundenachweises des Skippers führt zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit 150,00 € belegt wurde. (wie beim Fehlen des Funkzeugnisses!)
Sachkundenachweis (großer Pyroschein) Ist eine Signalpistole vom Kaliber 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den großen Pyroschein besitzen, den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht. Befreit davon sind Charterer, wenn sie die Signalpistole nur den Anweisungen des Vercharterers entsprechend einsetzen. Signalpistolen können nicht nur zur Alarmierung und Verteidigung eingesetzt werden, sie sind manchmal auch mit einem Leinenwurfgerät ausgestattet, um unter schwierigen Verhältnissen eine Leinenverbindung herstellen zu können. Dieser Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (großer Pyroschein) kann derzeit nicht erworben werden. Video über die Signalmittel: http://www.comet-pyro.de/Videos.aspx
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Kursgebühr (ca. 2 Stunden) incl. Materialien |
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Prüfungsgebühr (bei einer Prüfung des Prüfungsausschusses Rhein-Ruhr zu SBF-Binnen oder SKS) |
18,00 € |