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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat das Inkraftsetzung der auf das Multiple-Choice-Verfahren umgestellten neuen Fragenkataloge auf den 1. Oktober 2011 festgesetzt. Damit werden die neuen Fragenkataloge für das SRC, das LRC, die Anpassungsprüfung und dann auch für das UBI gleichzeitig anwendbar. Allgemeine INFOS: Das Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) ist ein weltweites Seenot- und Sicherheitssystem. Es bietet erhöhte Sicherheit auf See durch Nutzung von terrestrischem Seefunk und Satellitenfunk. Durch Verwendung des digitalen Selektivrufs (DSC) ist eine automatische Alarmierung mit Übermittlung der Notposition und Kennung der Seefunkstelle im Seenotfall schnell und ohne Sprachschwierigkeiten gewährleistet. Wir bilden an fünf eigenen Funkgeräten aus, mit denen Sie bei uns und auch beim Deutschen Seglerverband die Prüfung machen: 3 ICOM M503 und 2 ICOM 505. Computersimulationen für die UKW-Anlagen sind nicht zugelassen. Deswegen kann eine sinnvolle Ausbildung auch nur an echten, von der Bundesnetzagentur zugelassenen Geräten stattfinden. Bei unserer Ausbildung erleben Sie die Kommunikation zwischen diesen Funkstellen, inkl. Anfassen, Bedienen und Zuhören. Die neuesten Bücher sind über uns erhältlich und werden zu Kursbeginn angeboten, ebenso eine Übungs-Simulationssoftware.
Unter LINKS können Sie beim DSV die neuesten Informationen über die
geänderten Vorraussetzungen und Anforderungen nachlesen: unter !!!
Funk !!! Wichtige INFO für Schiffsführer: bevor die entsprechende DSC-Seefunkanlage an Bord in Betrieb genommen werden darf, schreiben die Radio Regulations(RR) eine Frequenzzuteilung sowie bei Bedienung der Anlage ein entsprechendes, für den Schiffsführer vorgeschriebenes, der Funkanlage entsprechendes Funkzeugnis vor! Es genügt seit August 2005 nicht mehr, wenn nur ein Crewmitglied ein Funkzeugnis hat. Seit dem 1.1.2010 wird das Nichtvorhandensein eines Funkzeugnisses bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörde beim erstmaligen Vergehen mit einem Bußgeld in Höhe von 150,00 € geahndet. Hinsichtlich der Gültigkeit älterer Funkzeugnisse können Sie hier ein Merkblatt herunterladen Merkblatt Sprechfunkzeugnisse , welches die Gültigkeit der neuen und älteren Funkzeugnisse anschaulich auflistet. Das Merkblatt der FVT (Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtverwaltung des Bundes für Verkehrstechniken) bietet eine tabellarische Übersicht der häufigsten Zeugnissparten vor und nach der Einführung der Binnenschifffahrts- Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) zum 01.01.2003 und deren Befähigungsinhalte auf den Wasserstraßen. Weitere ausführliche Informationen gibt es unter www.elwis.de |
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